Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen - Möglichkeiten der Beteiligung für Gehörlose

Nehmen Sie Kontakt zum örtlichen Gehörlosenverband auf und erkundigen Sie sich, welche Aktivitäten anlässlich des Jahres der Menschen mit Behinderungen geplant sind. Wenn Sie ein aktives Mitglied sind, besteht für Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihrem Verband eine Aktion vorzubereiten.

Auf der Website www.eypd2003.org finden Sie alle relevanten Informationen über das Europäische Jahr 2003. Diese Website enthält außerdem Links zu länderspezifischen Websites über Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres in Ihrem Land. Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen soll zu einer verbesserten Gleichstellung behinderter Menschen beitragen.

Kulturveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, Partnerschaften, Konferenzen, Proteste, Parties, Interessenvertretung und und und… Tausende von Veranstaltungen und Aktivitäten auf lokaler und nationaler Ebene sind für das Jahr 2003 geplant. Verbindendes Element ist der „Marsch durch Europa“. Ab Januar 2003 wird ein speziell für diesen Marsch entworfener Bus durch Städte und Dörfer aller 15 teilnehmenden Mitgliedsstaaten reisen.

Das Motto des Jahres lautet: „Nichts über uns ohne uns“.

Jedes teilnehmende Land verfügt über eine eigene nationale Koordinationsstelle.

Nehmen auch Sie teil, indem Sie die Angebote in Ihrem Land wahrnehmen oder selbst eine Veranstaltung organisieren! Dies ist auch IHR Jahr. Verhelfen Sie ihm zum Erfolg – durch Ihre aktive Teilnahme!

Selbstverständlich enden unsere Forderungen nicht mit dem Jahr 2003. Wir setzen hohe Erwartungen in den konkreten Erfolg unserer Aktionen: Prävention von Diskriminierung durch entsprechende Gesetze, neue Initiativen zur Überwindung von Hürden und eine allgemeine Stärkung der Behindertenpolitik. Richten auch Sie entsprechende Forderungen an Regierungsstellen auf Bundes-, Länder- und regionaler Ebene – für eine Gesellschaft ohne Hürden, an der alle teilhaben können. Für eine rechtliche Gleichstellung können Sie eintreten, indem Sie die Anerkennung der Gebärdensprache Ihres Landes als offizielle Sprache fordern. Sie können um die Bereitstellung von Gebärdendolmetschern in Bildungsinstituten und am Arbeitsplatz bitten, für eine qualitativ hochwertige zweisprachige Bildung gehörloser Kinder eintreten und vieles mehr.