Die Mitgliederstruktur der EUD

Es gibt sechs verschiedene Mitgliederkategorien:

  1. Vollmitglied
  2. Teilmitglied
  3. Assoziiertes Mitglied
  4. Fördermitglied
  5. Ehrenmitglied
  6. Einzelmitglied

Die Vollmitgliedschaft steht allen nationalen Gehörlosenverbänden offen, die in den Mitgliedsstaaten der EU aktiv sind. Nationale Gehörlosenverbände in Staaten außerhalb der EU haben die Möglichkeit, der EUD als Teilmitglied beizutreten, sofern sie sonst alle Kriterien der Vollmitgliedschaft erfüllen. Als assoziiertes Mitglied kann jede europäische Organisation beitreten, die die Ziele der EUD aktiv unterstützen möchte, jedoch weder die Kriterien der Voll- noch die der Teilmitgliedschaft erfüllt. Als Fördermitglieder können alle Organisationen beitreten, die die EUD finanziell unterstützen möchten. Die Einzelmitgliedschaft steht jedem EU-Bürger frei.

Die Leitung der EUD obliegt dem Vorstand. Dieser wird alle vier Jahre von der Hauptversammlung der EUD gewählt und ist ihr gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. Die Hauptversammlung der EUD tritt jedes Jahr einmal zusammen.

Um möglichst eng mit den Institutionen der Europäischen Union zusammenarbeiten zu können, hat die EUD Belgien als ihren Hauptsitz gewählt. Die Geschäftsstelle wird von einem Direktor und einem Geschäftsführer in enger Zusammenarbeit geleitet.