Anerkennung des Rechts auf Kommunikation durch Gebärdensprache

Das ist einer der Grundsätze unserer Arbeit. Während der letzten Jahre wurden auf diesem Gebiet bereits entscheidende Fortschritte erzielt. Zu den Erfolgen zählen die Resolutionen des Europäischen Parlaments zur Anerkennung von Gebärdensprachen in den Jahren 1988 und 1998 sowie die Förderung eines von der EUD geleiteten Gebärdensprachen-Projekts (1996–1997) durch die Europäische Kommission. Unsere Erfolge haben sich katalysierend auf die Arbeit unserer Mitglieder und deren Zusammenarbeit mit ihren jeweiligen Regierungen ausgewirkt, um die praktische und in einigen Fällen auch die verfassungsrechtliche oder gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache zu gewährleisten.

Gemeinsam mit ihren Mitgliedern hat sich die EUD in den letzten Jahren erfolgreich für die Sichtbarkeit der Gebärdensprache(n) sowohl auf nationaler und europäischer Ebene eingesetzt. Der EUD ist es ebenfalls zu verdanken, dass Gebärdensprachen mittlerweile in der Rangordnung politisch relevanter Themen einen höheren Rang einnehmen und gesprochenen Sprachen gegenüber aufgewertet werden konnten. Die EUD fordert weiterhin die volle Anerkennung der Gebärdensprache(n) als Minderheitensprache durch die Europäische Union, den Europäischen Rat und alle Regierungen der EU-Staaten, so wie bereits mehrere gesprochene Sprachen als Minderheiten- und Regionalsprachen anerkannt wurden. Die Kategorisierung von Zeichensprachen als Sprachsysteme wurde bereits vor langer Zeit wissenschaftlich untermauert. Ein Ausschluss von Zeichensprachen kann sich daher nicht auf linguistische Begründungen stützen. Die größte Hürde stellt die Haltung von Regierungen und Rechtsberatern dar, die Gebärdensprachen nicht als vollwertige Sprachen anerkennen, und ihre Bedeutung für gehörlose Menschen verkennen. Viel ist bereits erreicht worden, aber noch sind wir nicht am Ziel! Wir sind auf Ihre tatkräftige und fortdauernde Unterstützung angewiesen, sowohl auf nationaler Ebene als auch im europäischen Rahmen.